Elternbeiträge
Aufgrund gestiegener Betreuungskosten beschloss der Gemeinderat im Oktober, die Elternbeiträge für die Borsdorfer Kindertagesstätten ab Januar 2025 anzuheben.
Diese Kosten werden durch den Freistaat Sachsen, die Sorgeberechtigten und die Gemeinde bestritten. Das Kindertagesstättengesetz Sachsen legt für die Beteiligung der Sorgeberechtigten die Höchstgrenzen fest (SächsKitaG § 15 Abs.2).
So dürfen die Beiträge für die Betreuung von Krippenkindern maximal 23 %, für Kindergarten- und Hortkinder 30% der bekannt gemachten Personal- und Sachkosten betragen. So belaufen sich die jährlichen Kosten für die 9 Stunden Betreuung eines Krippenkindes pro Jahr auf rund 16.000 €. Davon beteiligen sich die Eltern mit ca. 3500 € und der Freistaat mit einem Landeszuschuss von ebenfalls ca. 3500 €. Die Kommune übernimmt den verbleibenden Anteil in Höhe von 9000 €.
Dieser Anteil würde sich stets weiter erhöhen, wenn die Elternbeiträge nicht angeglichen werden. Leider lässt der Haushalt unserer Gemeinde keine andere Wahl, denn wenn wir diese Maßnahme nicht ergreifen, müssten wir das entstehende „Loch“ anderweitig stopfen. Das heißt, dass z.B. freiwillige Leistungen gekürzt oder ganz eingespart werden müssten.