Feuerstätten im Garten – was ist erlaubt!

Viele Gartenbesitzer verbinden mit einem Lagerfeuer im heimischen Garten Gemütlichkeit, Wärme und Romantik. Dabei ist zu beachten, dass klassische Lagerfeuer auf dem Boden ohne Genehmigung der Gemeinde nicht erlaubt sind. Feuerstellen müssen zwingend eingegrenzt werden.
Erlaubt sind hingegen Feuerkörbe, Feuerschalen, Feuer in Grillen sowie ummauerte Feuerstellen mit einem Durchmesser von weniger als einem Meter, da sie nicht als offenes Feuer gelten. Diese sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sogenannte nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Allerdings dürfen in diesen speziellen Feuerungseinrichtungen lediglich dafür bestimmte Brennstoffe wie naturbelassenes stückiges Holz oder gepresste Holzbriketts verfeuert werden. Werden darin anderweitige Abfälle verbrannt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Grundsätzlich gilt: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (dazu zählen auch alle Gartenabfälle!) ist grundsätzlich untersagt. Die Verwertung von pflanzlichen Gartenabfällen hat Vorrang vor der Beseitigung.
Unser Tipp daher: Wählen Sie einen möglichst windstillen Tag für Ihr Feuer im Garten. Zusätzlich ist ein rücksichtsvoller Umgang mit den Nachbarn von Vorteil. Holen Sie sich zumindest ihr mündliches Einverständnis ein.
Weitere Infos auch unter:www.landkreisleipzig.de