31.01.2025

Sächsischen Sicherheitswacht

Die Gemeinde Borsdorf sucht zuverlässige und engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger für die ehrenamtliche Tätigkeit als Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht.

In der Gemeinde Borsdorf werden in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Leipzig Mitarbeiter für die Sächsische Sicherheitswacht gesucht. Sie kennen jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis, der sich für dieses Tätigkeitsfeld interessiert? Oder wollen Sie selbst Sicherheitswächter werden?
 Die Sächsische Sicherheitswacht ist ein Beispiel der Zusammenarbeit zwischen den Bürgern und der Polizei. Sie ermöglicht zuverlässigen Frauen und Männern, die Polizei und die Kommune bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aktiv zu unterstützen. Mit dieser Aufgabe übernehmen Sie Verantwortung für die Innere Sicherheit zum Nutzen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ihrer Gemeinde.

Die Aufgaben der Sächsischen Sicherheitswacht umfassen:

❚ als Ansprechpartner für Bürger zur Verfügung stehen

❚ das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch sichtbare Präsenz erhöhen

❚ sicherheitsrelevante Hinweise sowie verdächtige Vorkommnisse an das zuständige Polizeirevier weiterleiten

❚ anlassbezogenes eigenständiges Einschreiten

❚ unterstützen des zuständigen Polizeireviers und der Gemeinde durch Streifen in der Öffentlichkeit.

 Den Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht stehen zunächst die gleichen Rechte wie jedem anderen Bürger zu. Dazu gehören:

❚ das Festhalten eines auf frischer Tat gestellten Täters bis zum Eintreffen der Polizei sowie

❚ das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger.

Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht stehen in der Zeit

ihres Einsatzes mit dem örtlich zuständigen Polizeirevier im Kontakt und sind mit weiteren Befugnissen ausgestattet. Wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig ist, können Sie:

❚ Personen befragen, um dadurch sachdienliche Angaben zu erlangen,

❚ die Identität einer Person feststellen, von der eine Gefahr oder Störung ausgeht,

❚ Personen anhalten und nach Personalien befragen bzw. Ausweispapiere einer Prüfung unterziehen,

❚ Personen zum Polizeirevier verbringen, wenn die Identität bei der Feststellung vor Ort nicht geklärt werden kann,

❚ Platzverweise gegenüber Personen, von der eine Gefahr oder Störung ausgeht, aussprechen,

❚ Sachen sicherstellen, um den Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung der Gegenstände zu schützen.

Folgende Voraussetzungen gelten für Interessenten:

❚ Sie sollen mindestens 18 Jahre sein, das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen guten Leumund besitzen,

❚ keine Eintragungen im Führungszeugnis besitzen,

❚ über eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung verfügen,

❚ die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,

❚ zuverlässig sein und die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten,

❚ den Anforderungen des Außendienstes gesundheitlich gewachsen sein und

❚ die Bereitschaft zur Fortbildung mitbringen.

Ehemalige Polizeibeamte müssen die klassische Ausbildung zum Sicherheitswächter bzw. zur Sicherheitswächterin nicht durchlaufen. Sie bekommen lediglich einen Einblick in das Sächsische Sicherheitswachtgesetz.

Die Tätigkeit setzt eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie mit Ihrer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutzverordnung (DSGVO) i.V.m. Art. 88 DSGVO zustimmen.

Für die Dienstdurchführung werden die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht grundsätzlich mit einer Jacke, einem Basecap und Poloshirts mit der Aufschrift: „Sächsische Sicherheitswacht“ sowie regelmäßig vor dem Dienst mit jeweils einem Handsprechfunkgerät und Reizstoffsprühgerät ausgestattet.

Die Bewerber absolvieren nach einem Eignungsgespräch eine aus 50 Unterrichtseinheiten bestehende Ausbildung mit einer abschließenden Prüfung. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung werden Sie zum Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht bestellt und können dann im Bereich der Gemeinde eingesetzt werden.

Für die Ausbildung und Ihre ehrenamtliche Tätigkeit wird Ihnen eine Aufwandsentschädigung gewährt und Sie nehmen an jährlichen Fortbildungsmaßnahmen teil.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Polizei Sachsen unter: www.polizei.sachsen.de

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit einem tabellarischen Lebenslauf und Zeugniskopien aller Bildungsabschlüsse an:
Polizeidirektion Leipzig
Referat 1
Dimitroffstraße 1
04107 Leipzig.

oder per Mail:
r1.pd-l@polizei.sachsen.de

Ihre Bewerbungen werden auch von der

Gemeindeverwaltung Borsdorf
Rathausstraße 1
04451 Borsdorf

oder per Mail:

gemeinde@borsdorf.de

entgegengenommen.