Zweifeldsporthalle

  • Sport- / Veranstaltungsräume

Die Zweifeldsporthalle kann von gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, natürlichen Personen und juristischen Personen einschließlich aller Einrichtungen der Gemeinde Borsdorf genutzt werden. Parteiveranstaltungen, welcher Gruppierungen auch immer, sind nicht gestattet.

Die Nutzung wird durch die gemeindeverwaltung auf schriftlichen Antrag genehmigt. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung besteht nicht.