Anmeldung für das Schuljahr 2026/27

Termine und Hinweise für die Schulanmeldung
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern (Personensorgeberechtigten) an der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.
Eltern, deren Kinder nach dem 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können (laut §27 Abs. 2 Sächs.SchulG) auf schriftlichen Antrag aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldungsformular
- Geburtsurkunde des Kindes oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes
- Personalausweise der Sorgeberechtigten
- unverheiratete Paare, getrenntlebende Eltern, Eltern, die unterschiedliche Familiennamen tragen und Alleinerziehende müssen einen Nachweis über die Ausübung des Sorgerechts erbringen (Sorgerechtserklärung, Negativattest o.ä.)
- Nachweis der Masernschutzimpfung (Impfausweis)
- Kann nur ein Elternteil die Schulanmeldung persönlich vornehmen, ist eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
An folgenden Terminen ist die Anmeldung im Sekretariat der o.g. Grundschule möglich:
Montag 25.08.2025: 08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 26.08.2025: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 28.08.2025: 08.00 – 16.00 Uhr
Eltern, die Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule der Grundschule in öffentlicher Trägerschaft schriftlich (per Mail oder Brief) bis zum 15.09.2025 für statistische Zwecke mit und melden Ihr Kind gleichzeitig zur Schulaufnahmeuntersuchung an.
Michaela Frohberg-Häberer
Schulleiterin