Grundstückserwerb: Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht der Gemeinde ausstellen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Angela Bäzold
SB Bauverwaltung/ Grundstücksverkehr
Telefon: 034291 414 14
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Um ein neu erworbenes Grundstück im Grundbuch eintragen zu lassen, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", dass die jeweilige Stadt oder Gemeinde kein Vorkaufrecht hat oder wahrnehmen will. Ein solches steht der Stadt oder Gemeinde in den unten dargestellten Fällen zu (siehe Voraussetzungen).