Vornamensortierung, Reihenfolge mehrerer Vornamen ändern
Für Sie zuständige Stellen
Sie haben mehrere Vornamen und möchten eine neue Reihenfolge festlegen? Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen. Eine Änderung der Schreibweise, ein Hinzufügen oder Weglassen eines Vornamens ist dabei nicht möglich.
Hinweis:
- Welcher/welche von mehreren Vornamen als Rufname verwendet, ist den Eltern beziehungsweise später dem Namensträger freigestellt.
- Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.
Ansprechstelle
Zuständig für die Beurkundung ist:
das Standesamt des Geburtsortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland geborenen Person
- Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
- Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person
- Ergibt sich danach für Sie keine Zuständigkeit, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin:
---> Standesamt I Berlin